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Welche Voraussetzungen brauche ich, um Motorrad zu fahren?

Persönliche Voraussetzungen, die Du brauchst!

Im Straßenverkehr gilt allgemein, dass man sich persönlich in der Lage für das Fahrzeug und den Straßenverkehr fühlen muss. Damit ist also gemeint, dass man einen kühlen Kopf bewahren kann und Situationen abschätzen kann.

Außerdem muss man das Gefährt natürlich auch zu jeder Zeit unter Kontrolle haben, um sich und seine Mitmenschen zu schützen.

Um diese persönliche Voraussetzungen zu erfüllen haben wir ein paar Tipps auf Lager.

Ruhe bewahren können

Als aller erstes solltest Du immer die Ruhe bewahren, lass dich nicht hetzen und nicht stressen, egal von welcher Person. Sogar wenn Du einen Unfall baust ist es wichtig die Ruhe zu bewahren und klug zu handeln.

In so einer Situation solltest Du beispielsweise erste Hilfe leisten, Rettungsdienste verständigen und weiteres, welches unter vollkommenen Stress nicht richtig funktioniert.

Das Beispiel war eine Extremsituation, im Normalfall sind diese möglichen Stress Situationen wahrscheinlich das Abwürgen des Motors oder ähnliches. Das ist nichts schlimmes, starte einfach den Motor neu und tu so als wäre nichts gewesen.

Sicher und bereit fühlen

Neben der Ruhe kommt natürlich auch immer die Sicherheit dazu. Fühlst Du dich selbst bei deiner Fahrt unsicher, werden es wahrscheinlich auch deine Sozius Beifahrer tun und dein Fahrstil wird darunter leiden.

Um das Gefühl der Unsicherheit zu bewältigen solltest Du eventuell einen ruhigen Bereich aufsuchen und dich an das Motorrad erstmals heranwagen und es bändigen. Alles Schritt für Schritt.

Hast Du das geschafft, macht die Übung den Rest und den Meister aus dir, versprochen!

Man sollte jedoch nicht zu früh überheblich werden und sich an Stunts heranwagen. Diese sind für Profis geeignet und sollten unter keinen Umständen im öffentlichen Straßenverkehr ausgeführt werden.

Wenn man ein Privatgrundstück besitzt, welches das Fahren von Enduros zulässt, kann man dort ganz einfach mal Stunts (z.B. einen Wheelie) ausprobieren oder sich zu einer Enduro Strecke begeben.

Nun sind die Faktoren Ruhe und Sicherheit abgehakt, was bedeutet, dass jetzt nur noch eine schöne Fahrt folgt!

Bist Du stets ruhig und sicher unterwegs, kann man auch nichts falsch machen, da Du in jeder Situation einen kühlen Kopf bewahrst und weißt, wie Du mit deinem Motorrad umgehen musst.

Trotzdem sollte immer Acht auf den Straßenverkehr gegeben werden, egal wie sicher man sich in dem Moment fühlt. Fehler anderer Verkehrsteilnehmer sind niemals berechenbar.

Formale Voraussetzungen zum Fahren eines Enduro Motorrads

Zuvor wurden die persönlichen Voraussetzungen abgehakt, was bedeutet dass nur noch die formalen Voraussetzungen fehlen, damit Du dich auch legal auf der Straße bewegen kannst.

Möchte man die Enduro auf einem privaten Gelände bewegen, kann man das natürlich jederzeit ohne Führerschein, solange der Besitzer des Privatgrundstücks dies nicht verlangt.

Als formale Voraussetzungen ist im Prinzip der Führerschein gemeint, dieser lässt sich aber in Unterschiedliche Fahrerlaubnissen ordnen.

Führerscheinklasse „AM“

Die niedrigste Klasse nennt sich „AM“ und ist im Grunde für Mofas, welche nicht mehr als 45 km/h fahren und maximal 4 kW mit 50ccm³ haben.

Für Motorräder ist diese Führerscheinklasse also ungeeignet, außer man möchte ein Mofa fahren. Verhältnismäßig sind auch die Kosten dieser Fahrerlaubnis sehr gering.

Führerscheinklasse „A1“

Die nächst höchste Fahrerlaubnis nennt sich „A1“ und erlaubt dem Besitzer ein Leichtkraftrad mit 15 PS und 11 kW zu 125ccm³ in Betrieb zu nehmen. Diese Führerscheinklasse ist ab dem 16. Lebensjahr möglich.

In unserem Beitrag über die Kosten des A1 Führerscheins erklären wir dir dazu alles.

Die klassischen „125er“ gibt es aufgrund der hohen Beliebtheit in vor allem jungen Jahren bereits in Supersport, Supermoto, Enduro etc. Modellen. Für ein Motorrad zum Anfang, um erstmal Erfahrungen zu sammeln wirklich mehr als ideal!

Führerscheinklasse „A2“

Darauf folgend ist dann die Klasse „A2“ und erlaubt wieder eine Steigerung. Dort sind Krafträder mit bis zu 35 PS gestattet, die von nicht mehr als 70 kW Motorleistung abgeleitet sind. Diese Führerscheinklasse ist ab dem 18. Lebensjahr möglich.

Nun sind wir schon bei sehr schnellen Motorrädern angekommen, die teilweise 200 km/h (oder schneller) fahren können.

Führerscheinklasse „A“

Die letzte Fahrerlaubnisklasse trägt den Namen „A“ und erlaubt dem Besitzer die Inbetriebnahme aller Zweikrafträder und Dreikrafträder. Diese Führerscheinklasse ist ab dem 24. Lebensjahr möglich.

Es ist also sozusagen der „unbegrenzte“ oder „offene“ Führerschein für Motorräder. Keine Begrenzungen mehr!

Führerschein Stufenprinzip

Warum sollte man einen begrenzten Führerschein der Klasse „A1“ machen, wenn man für schnellere Motorräder eh einen neuen braucht? Sind das nicht doppelte Kosten?

Nicht direkt.

In Deutschland gibt es ein sogenanntes Führerschein Stufenprinzip, welches sich jedoch gelegentlich ändert.

Stand 2021: Wer in Besitz eines Führerscheins der Klasse „A1“ ist, kann nach 2 Jahren oder mit Erreichen des 18. Lebensalter die Erweiterung zur Klasse „A2“ machen. Diese Erweiterung ist eben kein neuer Führerschein, sondern lediglich 1-2 Fahrstunden und nur die praktische Motorradprüfung. Die Kosten sind dafür ca. 300 bis 500 Euro.

Das gilt nicht nur für den „A1“ Führerschein, sondern auch für den „A2“ Führerschein. Dieser hat sogar noch einen entscheidenen Vorteil.

Ist der „A2“ Führerschein seit 2 Jahren im Besitz, kann der Führerschein der unbegrenzten Klasse „A“ gemacht werden. Der Führerschein der Klasse „A2“ kann ja bereits mit 18 gemacht werden, der offene Führerschein „A“ jedoch erst mit 24.

Mit dem Stufenprinzip kann man den offenen Führerschein also bereits mit 20 Jahren erhalten!

Pro Erweiterung zahlt man also 300 bis 500 Euro (von „A1“ zu „A“ also ca. 600 bis 1000 Euro zusätzlich), hat davon aber einen großen zeitlichen Vorteil!

Voraussetzungen für die Fahrschule

Im vorherigen Absatz wurden die formalen Voraussetzung geklärt und die persönlichen wurden ebenfalls bereits erläutert. Um den Führerschein zu erhalten, fehlen noch die Voraussetzungen für die Fahrschule, um diese erfolgreich zu absolvieren.

Die Kosten für die Führerscheinklassen „A1“, „A2“ und „A“ belaufen sich meist ähnlich wie beim Führerschein der Klasse B (Auto).

Genaue Details sind nicht möglich, da es je nach Fahrschule unterschiedlich ist. Ein grober Kostenrahmen ist aber zwischen 1.000€ und 1.500€.

Bei den Kosten für die Fahrschule sind aber keine Kosten für die Schutzkleidung enthalten.

Kann man sich keine Schutzausrüstung bei der Fahrschule leihen, ist man gezwungen diese zu kaufen oder bestenfalls von Freunden zu leihen. Die Kosten dafür sollten je nach Hochwertigkeit zwischen 200-500€ liegen.

Die grundsätzliche Schutzkleidung besteht aus Motorradhelm, Rückenprotektor, Nierengurt, Handschuhe, Schutzjacke und Hose sowie knöchelschützenden Motorradschuhen.

Zuletzt noch ein kleiner Hinweis von uns, plane den Führerschein bestenfalls am Anfang des Jahres, auch wenn die Temperaturen noch etwas kühler sind.

Dort sind öfter freie Termine und solltest Du sehr lange für den Führerschein brauchen, ist die Gefahr nicht da, dass Du über den Winter pausieren musst!

Noch mehr über die beste Zeit für den Start des Motorradführerscheins erfährst du in unserem Beitrag.