Nach dem Kleinkraftrad folgt das Leichtkraftrad. Worum es sich dabei handelt und was Du wissen solltest, findest Du in diesem Beitrag!
Generell ist es so, dass diese „motorisierten Zweiräder“ in Deutschland sowie innerhalb der EU in Kategorien eingeteilt werden. Diese Kategorien lauten wie folgt:
- Beginnend mit dem Mofa, welches einen Hubraum von nicht mehr als 50 Kubikzentimeter (ccm/cm³) oder einer Nenndauerleistung 4 Kilowatt und eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h besitzen darf.
- Darauf folgen die Mopeds. Mit ebenfalls nicht mehr als 50 Kubikzentimeter (ccm/cm³) Hubraum bzw. 4 Kilowatt Nenndauerleistung, jedoch einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h sind diese an zweiter Stelle der Rangordnung.
- Nun die Vorstufe, das Kleinkraftrad. Das Moped zählt übrigens zu den Kleinkrafträdern, diese Kategorie hat jedoch die Erweiterung, dass auch drei Räder in diese Kategorie fallen. Man kennt Kleinkrafträder mit drei Rädern wahrscheinlich vom Markt in der Stadt, zum Beispiel von Piaggio.
- Als Leichtkraftrad werden Motorräder bezeichnet, die eine Nenndauerleistung von nicht mehr als 11 Kilowatt oder bei einem Verbrennungsmotor mehr als 50 Kubikzentimeter (ccm/cm³) Hubraum, jedoch höchstens 125 Kubikzentimeter (ccm/cm³) Hubraum besitzen.
- Und zu guter Letzt gibt es noch das Kraftrad, welches alle zweirädrigen Kraftfahrzeuge mit oder auch ohne Beiwagen einschließt, die mehr als 50 Kubikzentimeter Hubraum bei Verbrennungsmotoren oder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 Km/h einschließt.
Die Grundlage für diese Informationen stammt von der Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr, welche Du hier findest. Wer auf der sicheren Seite sein möchte, der liest dies selbst nach, da sich Gesetze und Bestimmungen mit der Zeit ändern können!
Leichtkrafträder werden häufig auch „125er“ genannt, das liegt eben am Hubraum von maximal 125 ccm, welcher bei den meisten Motorrädern dieser Art auch voll ausgenutzt wird.
Welche Dokumente musst Du mitführen, wenn Du ein Leichtkraftrad fährst?
Solltest Du ohne die nötigen Dokumente ein Leichtkraftrad, wie zum Beispiel eine 125er, fahren, kannst Du mit Strafen rechnen.
Deshalb klären wir Dich gerne auf! Folgendes musst Du unbedingt beachten:
Zum Fahren eines Leichtkraftrads ist der entsprechende Führerschein der Klasse A1 erforderlich. Bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle gilt auch die Ausweispflicht, also das Mitführen eines gültigen Personalausweises. Ebenso muss die Betriebserlaubnis oder die Zulassungsbescheinigung Teil 1, welches dem Fahrzeugschein entspricht, immer mitgeführt werden. Die Zulassungsbescheinigung Teil 2, also der Fahrzeugbrief, muss nicht mitgeführt werden.
Merke Dir also, dass Du Deinen Führerschein, Fahrzeugschein und Personalausweis mitführen musst!
Falls Du Fragen zur Führerscheinklasse A1 hast und wie viel dieser kostet, findest Du dies hier.
Was passiert, wenn ich den Führerschein, den Fahrzeugschein oder den Personalausweis vergesse?
Zunächst passiert nichts, denn Du musst dafür in eine Verkehrskontrolle geraten.
Erst dann fordern Dich Beamte auf, Dich auszuweisen, Deine Fahrerlaubnis und die Informationen zum Leichtkraftrad zu präsentieren.
Den Führerschein vergisst man schnell mal zu Hause – das stellt allerdings nur eine Ordnungswidrigkeit dar und wird mit einem Verwarnungsgeld von 10 Euro verordnet.
Dies kann sich jedoch in Zukunft ändern, Informationen hierzu findest Du beispielsweise bei bussgeldkatalog.org.
Gleiches gilt übrigens für den Fahrzeugschein des Leichtkraftrads, hier werden ebenfalls 10 Euro Verwarnungsgeld verordnet.
Beim Personalausweis können höhere Bußgelder drohen, laut dem bussgeldkatalog.org sind Bußgelder bis zu 3.000 Euro möglich!
Im Idealfall hast Du alle Dokumente bei Dir, um Ordnungswidrigkeiten und Verwarngeldern zu entgehen.